Ab 31.01.2019 Pflicht:
Registrierung MaStRV für Photovoltaikanlagen/Stromspeicher
Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (kurz: MaStRV) online. Jeder Stromerzeuger der ins öffentliche Netz einspeist muß sich hier eintragen.
Es müssen sich alle Stromerzeuger egal ob PV, BHKW oder sonstige im Marktstammdatenregister eintragen. In dieses Register müssen gleichermaßen Neu- und Bestandsanlagen eingetragen werden. Für neue Photovoltaikanlagen ersetzt das Marktstammdatenregister das bisherige PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur (kurz: BNA)
Nimmt man eine neue Anlage in Betrieb muss diese innerhalb eines Monats online in das Marktstammdatenregister eingetragen werden. Für das nachträgliche Anmelden von Bestandsanlagen hat man zwei Jahre Zeit. Meldet man die Anlage nicht wie vorgeschrieben an, muss man damit rechnen, dass ein Bußgeld verhängt werden kann.
Relevant ist das Thema nicht nur für Betreiber größeren Anlagen auf Ihren Dächern, sondern auch für kleine Plug-In-Lösungen für Balkone oder den Garten.
Was genau alles an Informationen abgefragt wird, kann man der Checkliste im Marktstammdatenregister entnehmen.
Wer nicht immer manuell die Daten seiner Anlage eingeben möchte, der kann sich auch direkt an die zur Verfügung stehende Schnittstelle andocken, oder eine Lösung nutzen welche diese Schnittstelle bedient.